Verpackungslizenzierung für Verkaufsverpackungen
Das duale System Interzero Recycling Alliance ist Ihr Full-Service-Partner für Verpackungslizenzierung: Schnell, einfach und effizient
Die Verpackungslizenzierung Ihrer Verkaufspackungen wird mit dem Full-Service-Angebot von Interzero Recycling Alliance denkbar einfach. Wir kümmern uns nicht nur um die fachgerechte Sammlung und Verwertung Ihrer Verkaufsverpackungen, sondern erleichtern Ihnen auch, die Dokumentationsanforderungen im Rahmen der Verpackungslizenzierung zu erfüllen.
Unsere Expert*innen stehen Ihnen bei der Übernahme Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) jederzeit beratend zur Seite. Mit der komfortablen und rechtssicheren Verpackungslizenzierung bei Interzero Recycling Alliance können Sie zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft beitragen.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und starten Sie Ihre Verpackungslizenzierung mit der Recycling Alliance.
In nur drei Schritten zum Angebot
Maximale Unterstützung und Sicherheit bei der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise: Unsere Berater*innen stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verpackungslizenzierung zur Verfügung. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Über unser Kundenportal können Sie jederzeit digital auf vertragsrelevante Informationen zugreifen und Daten sicher übermitteln, zum Beispiel bei Ihrer Vollständigkeitserklärung.
Mit Interzero Recycling Alliance sind Sie
Auf der sicheren Seite
Mit der Verpackungslizenzierung kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nach und vermeiden Sanktionen.
Bestens beraten
Unsere Expert*innen unterstützen Sie in allen Belangen und stehen Ihnen vor Ort sowie online zur Verfügung.
Nachweisbar nachhaltig
Als Bestätigung für Ihr Umweltengagement erhalten Sie jährlich ein individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat.
Voll flexibel
Unser Kundenportal steht Ihnen 24/7 zur Verfügung: Sie haben vollen Zugriff auf Ihre Vertragsinformationen und können Ihre Daten jederzeit übermitteln.
Verpackung lizenzieren, Umwelt schützen
Interzero Recycling Alliance verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Verpackungslizenzierung, der nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben umfasst, sondern auch einen Schwerpunkt auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit legt. Durch eine konsequente Förderung von Recycling und Wiederverwertung tragen wir aktiv dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Unser Ziel ist es, Unternehmen bei der Entwicklung umweltfreundlicher Verpackungslösungen zu unterstützen und gleichzeitig einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft zu leisten. Mit unserer Unterstützung können Unternehmen nicht nur ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.
- Was zählt zur Verpackung?
Unter einer Verpackung, kaufmännisch Emballage genannt, versteht man die äußere Hülle, die Gegenstände oder Lebensmittel umgibt, um sie zu schützen, zu bündeln und transportfä-hig zu machen. Verpackungen können im Allgemeinen nach der Art der Verpackung, nach Verwendungszweck und nach Verpackungsmaterial unterschieden werden.Alle Verpackungsarten, von Verkaufsverpackungen über Transport- oder Versandverpackungen bis hin zu Serviceverpackungen, fallen unter den Begriff "Verpackung". Darüber hinaus umfasst dieser Terminus auch Umverpackungen, welche die primäre Verpackung umgeben.
- Welche Verpackungsarten gibt es?
Es lassen sich grundsätzlich drei Haupttypen von Verpackungen unterscheiden: Verkaufsverpackungen, Transport- oder Versandverpackungen und Serviceverpackungen. Der Begriff "Umverpackung" bezeichnet eine Verpackung zum Umschließen primärer Verkaufsverpackungen, wie beispielsweise Blisterverpackungen für mehrere Produkte oder größere Taschen, die mehrere, kleinere beinhalten. Trotz dieser Unterscheidungen fallen sämtliche genannten Verpackungen in die Kategorie der lizenzierungspflichtigen Verkaufsverpackungen.
Die Verkaufsverpackung umhüllt das Produkt und unterstreicht oft die Attraktivität des Produkts durch ihre Form- und Farbgestaltung. Durch ihr Design soll diese Verpackung zum Kauf anregen.
Die Serviceverpackung wird bei Letztvertreiber*innen mit Ware befüllt und dann unmittelbar dem Endverbraucher*innen übergeben. Serviceverpackungen sind in der Regel vorlizenziert, d.h. der Hersteller lässt die Verpackung lizenzieren, bevor diese von Letztvertreiber*innen erworben wird. Bekannte Beispiele für Serviceverpackungen sind Coffee-to-Go-Becher oder die Brötchentüte beim Bäcker.
Die Versandverpackung dient vorrangig dazu, das Produkt vor Transportschäden zu schützen. Zu den Versandpackungen zählen handelsübliche Kartonagen mit Polster- und Füllmaterial, aber auch Fässer, Kanister, Paletten, geschäumte Schalen und ähnliche Gebinde. Auch wenn eine Verpackung nicht in Privathaushalte gelangt, sondern für Gewerbe oder Industrie be-stimmt ist, muss diese beim Verpackungsregister LUCID gemeldet werden.
- Was ist eine Verkaufsverpackung?
Jede B2C-Verpackung, die mit Ware befüllt und Endverbraucher*innen angeboten wird, ist eine Verkaufsverpackung, einschließlich Serviceverpackungen und Versandverpackungen. Bei Endverbraucher*innen fallen Verkaufsverpackungen als Abfall an. Wer Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, ist zur Verpackungslizenzierung verpflichtet.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Haushaltsverpackung und einer Gewerbeverpackung?
Haushaltsverpackung ist eine andere Bezeichnung für Verkaufsverpackung, mit Gewerbeverpackung hingegen ist eine Transportverpackung gemeint.
Die Haushalts- oder Verkaufsverpackung ist eine Verpackung, die mit Ware befüllt wird und Endverbraucher*innen in der Regel zum Kauf angeboten wird. Daher zählen auch Serviceverpackungen und Versandverpackungen zu den Verkaufsverpackungen.
Eine Gewerbe- oder Transportverpackung dient dazu, den Transport von Waren zwischen Händler*innen zu erleichtern und dabei Transportschäden zu vermeiden. Transportverpackungen verbleiben im Handel und sind nicht zur Weitergabe an Endverbraucher*innen bestimmt.
- Welche Funktionen hat eine Verpackung?
Eine Verpackung hat viele Funktionen:
- Schutzfunktion: In erster Linie schützt die Verpackung die Ware vor Schäden, Verunreinigung und Mengenverlust. Außerdem können Verschlüsse und Versiegelungen der Manipulation und dem Diebstahl der Ware vorbeugen. Darüber hinaus kann eine Verpackung auch dem Personenschutz dienen, z.B. wenn die darin befindliche Ware scharfe Kanten hat oder Gifte enthält.
- Lagerfunktion: Durch entsprechende Verpackungen können Waren raumsparender gelagert werden.
- Lade- und Transportfunktion: Die Transportfunktion kombiniert Lager- und Schutzfunktion in Bezug auf Transportwege. Im Transportmittel soll der begrenzte Platz optimal ausgenutzt werden und bei der Beförderung gilt es Transportschäden zu vermeiden.
- Verkaufsfunktion: Bei der Verkaufsfunktion spielen Form, Farbe und Haptik eine Rolle. Die Verkaufsverpackung wird möglichst ansprechend gestaltet, um bei den Konsument *innen Interesse zu wecken und durch einen hohen Wiedererkennungswert zur Wahl des Produkts beizutragen.
- Informationsfunktion: Auf der Verpackung befinden sich Produktkennzeichnungen wie die Gewichtsangabe und der verschlüsselte Barcode. Auch Warn- und Gefahrgut-hinweise werden auf die Verpackung gedruckt.
- Zusatzfunktion: Zusatzfunktionen einer Verpackung können beispielsweise Dosierungshilfen oder Vorrichtungen zur Wiederverschließbarkeit sein.
- Wiederverwertung/Entsorgung: Gebrauchte Verpackungen gelten in Deutschland grundsätzlich nicht als Müll, sondern als Wertstoff. Sie werden vom dualen System dem Wertstoffkreislauf zugeführt.
- Wozu gibt es das Verpackungsgesetz?
Mit dem Inkrafttreten vom Verpackungsgesetz (VerpackG) im Jahr 2019 wurde ein Instrument etabliert, um die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Verantwortung von Produzent*innen und Händler*innen zu betonen. Es zielt darauf ab, einen effektiven Rahmen für die Lizenzierung, Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu schaffen. Unter diesem Gesetz sind Unternehmen verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen und eine Verpackungslizenzierung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen korrekt entsorgt und recycelt werden. Die festgelegten Recyclingquoten, die regelmäßig aktualisiert werden, legen fest, wie viel Prozent der Verpackungsabfälle recycelt werden müssen, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Menge an Verpackungsabfällen zu verringern und die Nutzung von recycelbaren Materialien zu fördern. Durch die Einhaltung der Bestim-mungen des Verpackungsgesetzes tragen Unternehmen dazu bei, eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Verpackung zu entwickeln, die den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht wird.
- Was ist eine Vollständigkeitserklärung?
Die Vollständigkeitserklärung (VE) ist der Nachweis über die Menge aller systembeteiligten Verpackungen, die ein Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebracht hat.Sie muss jährlich spätestens bis zum 15. Mai abgegeben werden. In § 11 Abs. 2 VerpackG sind alle Angaben vermerkt, die eine Vollständigkeitserklärung enthalten muss. Nachdem die Angaben durch einen registrierten Prüfer bestätigt wurden, sind sie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im LUCID Register zu hinterlegen.
- Was regelt die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister regelt verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Verpackungen, um die Umweltauswirkungen zu reduzieren und die Produktverantwortung zu gewährleisten. Dazu gehört die Registrierung und öffentliche Bekanntmachung der Produkt-verantwortlichen, um Transparenz und Rechtsklarheit zu schaffen. Das Verpackungsregister LUCID erleichtert die Koordination der Datenmeldung und trägt damit zur effizienten Umsetzung des Verpackungsgesetzes bei. Die Zentrale Stelle Verpa-ckungsregister übernimmt auch Aufgaben wie die Kontrolle der Verpackungslizenzierung und die Sicherstellung der Systembeteiligung von Unternehmen, um eine ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu gewährleisten. Sie überwacht darüber hinaus die Einhaltung ökologischer Ziele wie die Recyclingquoten und die Förderung nachhaltiger Verpackungen.
- Was ist das Verpackungsregister LUCID?
Das LUCID Verpackungsregister ist seit 2019 ein zentraler Bestandteil des deutschen Verpackungsgesetzes VerpackG. Mit diesem Register erfasst und überwacht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) sämtliche Verpackungen in Bezug auf Material und Menge, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Durch die Veröffentlichung der registrierten Unternehmen und den lizenzierten Verpackungsmengen stellt das Register LUCID Transparenz bezüglich der erbrachten Recyclingbeiträge her. Registrierung und Mengenmeldung im Verpackungsregister sind Pflicht für alle Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen. Das betrifft Hersteller, Importeure, Vertreiber und Online-Händler, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
- Was passiert, wenn man sich nicht bei LUCID registriert?
Wenn sich ein Unternehmen nicht bei LUCID registriert, obwohl es Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, verstößt es gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dies kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, darunter Bußgelder und andere Sanktionen, die von den zuständigen Behörden verhängt werden können.
- Welche Rolle spielt das duale System bei der Verpackungslizenzierung?
Das duale System übernimmt wichtige Aufgaben im Prozess der Verpackungslizenzierung, indem es die Organisation und Durchführung der Lizenzierung koordiniert.
Zudem übernimmt das duale System die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen, um die gesetzlich festgelegten Recyclingquoten gemäß dem Verpackungsgesetz zu erfüllen. Die anfallenden Entgelte für die Verpackungslizenzierung dienen dazu, die Kosten für den gesamten Entsorgungs- und Verwertungsprozess zu decken. Diese Regelung bietet Unternehmen den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand beim Beantragen der Lizenz gering gehalten wird, weil das duale System die Meldung der Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister übernimmt und den Ablauf zuverlässig verwaltet.